Seltsam, würden wir nicht von einem bei der bildlesenden Mehrheit offensichtlich höchst beliebten Politiker reden, wäre der Ruf nach rechtlichen Schritten schon viel lauter: Folgendes schreibt die Berliner Universität zur rechtlichen Situation bei Plagiaten: ZITAT:„Darf man für einen Text, der teilweise ein Plagiat enthält, rechtlich belangt werden, wenn dieser ohne Erlaubnis des Verfassers veröffentlich wird?
Klar – aber nur die UrheberIn kann Anklage erheben. Das kann aber in der Geschäftswelt teuer werden. Wenn der Text an einer Hochschule oder Schule eingereicht wird, spricht man von Täuschung, und das kann auch rechtliche Folgen haben. Es geht nicht darum, ob der Text ganz verwendet wurde oder nicht – auch die Übernahme von Teilen ist nicht erlaubt.“ (Quelle: Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin). Aber bei Guttenberg schreiben die Kommentatoren auf Facebook und Twitter: Man darf ja wohl mal einen Fehler machen. HALLO? Wir reden hier von einer professionell durchzuführenden Doktorarbeit, bei der Quellenrecherche und wissenschaftlich korrektes Verfassen zum A und O gehören.Es ist und bleibt ein strafrechtlich relevanter Betrug! Ob Guttenberg deshalb zurücktreten sollte, wage ich nicht zu beurteilen, aber meiner Ansicht nach ist sein Umgang mit der Sache mehr als verantwortungslos. Es waren nicht Fehler in der Arbeit, es war bewußte Täuschung. Ein zwei Quellen zu vergessen, schön und gut. Aber wenn man sich die Menge der kopierten Texte ansieht, das kann man nur noch mit sehr viel Ignoranz und wegsehen als „Versehen“ titulieren.
Ich will keine Hetzjagd gegen Guttenberg. Aber Recht muss Recht bleiben. Auch ich habe einen akademischen Grad durch einreichen einer wissenschaftlichen Arbeit erlangt. Und mir war immer klar, daß mit das erste und wichtigste die Quellenrecherche, Sammlung UND Veröffentlichung im Anhang ist. Das ist nichts, was man einfach so aus Versehen vergisst. Es sei denn, man hat das ganze gar nicht selbst geschrieben…
Aber da ich ja nur ein kleiner Magister Artium bin lassen wir doch mal einen Staatsrechtler der Alma Mater des Herrn von und zu Guttenberg zu Wort kommen:
Ach und übrigens ist auch „MUTTER“ gegen einen Verstoß gegen das Urheberrecht…. Bei den anderen Kindern 😉