Seltsam, würden wir nicht von einem bei der bildlesenden Mehrheit offensichtlich höchst beliebten Politiker reden, wäre der Ruf nach rechtlichen Schritten schon viel lauter: Folgendes schreibt die Berliner Universität zur rechtlichen Situation bei Plagiaten: ZITAT:„Darf man für einen Text, der teilweise ein Plagiat enthält, rechtlich belangt werden, wenn dieser ohne Erlaubnis des Verfassers veröffentlich wird?
Klar – aber nur die UrheberIn kann Anklage erheben. Das kann aber in der Geschäftswelt teuer werden.… den ganzen Text lesen