Wer einen Arbeitsvertrag eingeht, sollte sein Unternehmen im allgemeinen positiv nach außen vertreten. Öffentliche Beleidigungen des Arbeitgebers gelten als Kündigungsgrund. Nun bestätigt sich, dass diese Regel auch die Online-Welt erreicht hat. Wer es sich nicht verkneifen konnte auch die Kollegen auf Facebook als Freunde hinzuzufügen, sollte sich einmal diese zwei Fälle aus diesem Jahr durchlesen:
Der Facebook Kommentar
Vergangenen Donnerstag hatte laut Medienberichten das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass die Kündigung eines 26-Jährigen wegen beleidigenden Facebook-Äußerungen rechtsmäßig war. Der Auszubildende hatte auf seinem Facebook-Profil geschrieben, sein Arbeitgeber sei ein Menschenschinder und Ausbeuter. Er beschwerte sich weiter, dass er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen“ müsse. Die darauffolgende Kündigung ficht der Mann gerichtlich an. In erster Instanz wurde die Kündigung als rechtswidrig bezeichnet. Mit Hinweis auf die mangelnde Reife des Mannes entschied das Arbeitsgericht in Bochum, dass interne Disziplinarmaßnahmen sowie ein klärendes Gespräch der Sache genüge getan hätten. Das Landesgericht vertrat allerdings eine andere Meinung: Der Mann hätte wissen müssen, dass seine Bemerkungen öffentlich und beleidigend sind. Er hätte die Konsequenzen in Betracht ziehen müssen. Damit wurde die Kündigung in zweiter Instanz aufrecht erhalten.
Der “Like-Button”
Der feine Unterschied: eine direkte, beleidigenden Aussage auf einem öffentlichen Netzwerk wie Facebook ist ein ausreichender Kündigungsgrund. Das Betätigen des “Like-Buttons” auf Facebook möglicherweise auch, aber nicht zwingend. Das geht zumindest aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau hervor. Geklagt hatte eine Sparkassenangestellte, die wegen dem Anklicken eben dieses “Like-Buttons” aus ihrem Job entlassen wurde. Im Vorspiel ging es um eine Kommunikation zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann auf Facebook. Die Klägerin kommentierte den Bezug Ihres Mannes auf ein Sparkassen-Schwein – getauft mit den Namenihres Vorgesetzten – mit der Bemerkung, dass alle Schweine irgendwann einmal “vor dem Metzger” stehen würden. Außerdem postete der Ehemann auf Facebook ein Fisch-Piktogramm, auf dem das Sparkassen-Logo den Mittelteil des Fisches darstellte. Er kommentierte: “Unser Fisch stinkt vom Kopf”. Die Klägerin versah diesen Kommentar mit einem “Like” – öffentlich sichtbar für 155 Facebook Freunde, unter anderem auch Angestellte und Kunden dieser Sparkasse. Die Vorgesetzten werteten das als einen Image-Schaden für die Sparkasse, herbeigeführt durch die Klägerin, und stellten eine fristlose Kündigung aus.
Das Gericht entschied am Ende, dass diese Kündigung nicht rechtens war. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Klägerin könne nicht für öffentliche Äußerungen ihres Ehemannes (sprich, der Kommentar über den Fisch oder die Namensgebung des Sparschweins) zur Verantwortung gezogen werden. Desweiteren konnte nicht eindeutig bewiesen werden, ob die Klägern den “Like-Button” selbst betätigte, oder ihr Ehemann, der Zugang zu ihrem Facebook Account hatte.
Das Fazit
Beide Fälle mahnen jeden Arbeitnehmer zur Vorsicht. Der Fall des Auszubildenden zeigt, dass beleidigende Aussagen über den Arbeitgeber auch in der virtuellen Öffentlichkeit zur Kündigung führen können. Der Fall der Sparkassenangestellten ist etwas komplizierter, da Teil der Verantwortung bei ihrem Mann lag und weitere mindernde Umstände hinzu kamen. Wenn man die Begründung des Gerichts ließt, bekommt man allerdings den Eindruck, dass im Allgemeinen eine Kündigung wegen ein paar “falscher” Klicks auf dem Notebook durchaus möglich ist. Das Gericht bewertete das Anklicken des “Like-Buttons” als Zustimmung für die abwertenden Aussagen über den Arbeitgeber Die Klägerin hatte lediglich Glück, dass nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer da nun auf welchem Notebook seine Zustimmung ausdrückte – und Kündigung auf Verdacht ist in so einem Fall definitiv nicht legal. Es ist natürlich sehr einfach sich am Ende eines langen Arbeitstages am Notebook oder Smartphone auf Facebook und Co. freie Luft zu machen. Jeder sollte sich in jedem Falle aber bewusst werden, dass die Zahl der Facebook-bezogenen Gerichtsverfahren am Zunehmen ist. Der Arbeitgeber oder auch die Arbeitskollegen sind vielleicht nicht immer nur Facebook “Freunde”.