Wer einen Arbeitsvertrag eingeht, sollte sein Unternehmen im allgemeinen positiv nach außen vertreten. Öffentliche Beleidigungen des Arbeitgebers gelten als Kündigungsgrund. Nun bestätigt sich, dass diese Regel auch die Online-Welt erreicht hat. Wer es sich nicht verkneifen konnte auch die Kollegen auf Facebook als Freunde hinzuzufügen, sollte sich einmal diese zwei Fälle aus diesem Jahr durchlesen:
Der Facebook Kommentar
Vergangenen Donnerstag hatte laut Medienberichten das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass die Kündigung eines 26-Jährigen wegen beleidigenden Facebook-Äußerungen rechtsmäßig war.… den ganzen Text lesen