Kündigung wegen Meinungsäußerung auf Facebook? Das Netz der Beobachtung wird immer kleiner

Wer einen Arbeitsvertrag eingeht, sollte sein Unternehmen im allgemeinen positiv nach außen vertreten. Öffentliche Beleidigungen des Arbeitgebers gelten als Kündigungsgrund. Nun bestätigt sich, dass diese Regel auch die Online-Welt erreicht hat. Wer es sich nicht verkneifen konnte auch die Kollegen auf Facebook als Freunde hinzuzufügen, sollte sich einmal diese zwei Fälle aus diesem Jahr durchlesen:

Der Facebook Kommentar

Vergangenen Donnerstag hatte laut Medienberichten das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass die Kündigung eines 26-Jährigen wegen beleidigenden Facebook-Äußerungen rechtsmäßig war.… den ganzen Text lesen