Zunächst mal das Lob. Wesentliche Punkte wurden geändert oder gestrichen. Das Massregelvollzugsgesetz und das Psychiatriegesetz wurden wieder getrennt, die Unterbringungsdatei entfällt.
ABER! Nach wie vor werden fremdgefährdende zwangseingewiesene Patienten, die von der Klinik als GEHEILT entlassen wurden, dem Kreis und der Polizei gemeldet. Und es glaubt ja wohl niemand, dass die über diese Meldungen nicht eine NICHT ANONYME Datei anlegen!! Also doch eine Erfassung, zwar nicht mehr für alle, aber für als GESUND entlassene Patienten.… den ganzen Text lesen