Nur heute bietet Amazons Android App Store wieder ein wirklich gutes Schnäppchen an. Die Internet Radio App TuneIn Radio kostenlos. Zugreifen lohnt, da es sich hierbei um eine der meiner Ansicht nach besten Internet Radio Apps für Android handelt. Neben einer guten Suchfunktion beeindrucken vor allem die vielfältigen Kategorisierungen un der große Umfang verfügbarer Radiosender. Zudem ist die App auch Tablet geeignet, was ja leider immer noch nicht für alle Apps gilt.
Also zugreifen, so lange es dieses Angebot gibt!
Die Anreise von Sheldon war etwas „pappig“.Sheldon hat auf seinem Lieblingsplatz der Couch, rechts außen Platz genommen und ist bereit fürs Interview.
Heute Mittag, ein Überraschungsgast bei mir in meinem Bloggerbüro. In einem etwas seltsamen Gefährt angereist, Sheldon Cooper, „the brain“ aus Big Bang Theory.
Gelegenheit für ein kurzes Interview so dachte ich, aber offensichtlich hatte auch Sheldon eine Erkältung erwischt, so daß ich mich auf Ja oder Nein Fragen beschränken musste, die er dann mit seinem berühmten Nicken und „Zucken“ beantwortete.
Hier ein Auszug:
Sheldon, seien wir mal ehrlich, hast du mit dem großen Erfolg der Serie gerechnet. „Kopfnicken“.
In Ordnung, aber worin liegt der besondere Reiz, ist es deine überragende Intelligenz. „Erneutes Nicken, diesmal länger.“
Oh, wobei, ich muss sagen, mir persönlich ist ja Leonard irgendwie näher… „Sheldon beginnt wild zu zucken, offenbar hat er Probleme damit, dass er jetzt nicht antworten kann.“
To Be Continued.
Ein echter Nerd liest natürlich Nerdnews 😉
Im Ernst, worums hier geht ist eigentlich der Sheldon Cooper Wackelkopf, den Getdigital.de zusammen mit anderen Figuren aus der Reihe aktuell brandneu im Programm hat.
Ein echtes Gadget aus der Reihe, brauch ich nich, will ich aber 😉 Einfach nur ein spaßiges Geschenk für jeden, der Fan der Serie ist, und das ist bei uns die ganze Familie inklusive der Kinder. Es geht sogar das Gerücht, meine Familie habe gewisse Ähnlichkeiten zwischen mir und Leonard Leakey Hofstadter entdeckt.
Für mich das im Moment witzigste Geschenk für jeden Big Bang Theory Fan.
Erhältlich für 17,95 Euro pro Figur bei getdigital.de Bislang fehlt noch Rajesh Koothrappali, der laut gedigital einfach nicht zustimmen konnte, dass eine Figur von ihm erstellt wird, weil die Frage von einer Frau gestellt wurde, und er zum Zeitpunkt der Frage noch keinen Alkohol intus hatte. Schade, aber vielleicht ergibt sich ja noch was 😉
Die Crisismap. Ein toller Service, der sicher einige Menschenleben rettet.
Interessante Nachrichten, die man da im Moment aus New York hört. Die Behörden raten zu stets aufgeladenen Smartphones und rufen zur Nutzung der sozialen Netzwerke für die Informationsbeschaffung zur aktuellen Situation bezüglich des Wirbelsturms Sandy auf. FEMA, die nationale Katastrophenschutzbehörde empfiehlt, mit Textnachrichten ODER Social Media Statusupdates die Familie zu informieren, dass es einem gut geht.
Betroffen können auf Twitter via #Sandy oder #frankenstorm als Hashtag auf dem Laufenden bleiben. So helfen die Netzwerke, die angeblich doch nur Spaßveranstaltungen sind, auf informelle und sehr zeitnahe Art, auf dem Laufenden zu bleiben und in Kontakt.
Man sieht mal wieder. Auch wenn viel darüber gemeckert wird. Es gibt durchaus Szenarien, die ganz offensichtlich auch eine sinnvolle Verwendung der sozialen Netzwerke darstellen (wobei ich für mich jeden Mehrwert als sinnvoll erachten würde).
Und selbst die Nachrichtendienste, die eigentlich für ihre Informationen dank Bezahlschranken Geld wollen, haben sich entschlossen, das im Angesicht der nahenden Sturmkatastrophe sein zu lassen. So haben New York Times und Wall Street Journal ihre Bezahlschranken vorübergehend ausgesetzt.
Wichtige Hilfe für Betroffene ist auch die Crisismap 2012 auf der betroffene Gebiete angezeigt werden und so wichtige Dinge wie Schutzräume und Evakuierungszonen dargestellt werden.
Ich finde es sehr ermutigend zu beobachten, wie hier auch dank sozialer Netze Menschen zusammenarbeiten, jenseits von Kommerz oder Eigennutz. Und hier sind die sozialen Netze nicht nur Beförderer, sondern meiner Ansicht nach auch Kathalysator der Zusammenarbeit.
Ich frage mich gerade unwillkürlich, wie das bei uns wohl aussehen würde, wo noch immer darüber diskutiert wird, ob diese Smartphones nicht unseren Verstand bedrohen 😉
Jetzt ist es soweit, man kann bei Amazon, so man denn eine Prime Mitgliedschaft hat nun auch auf die Leihbibliothek zugreifen und sich ein Buch pro Monat kostenlos ausleihen. Allerdings ist das Angebot an Leihliteratur im Moment noch extrem überschaulich, bekannte Bücher oder aktuelle Bestseller sind überhaupt nicht verfügbar und was bislang angeboten wird sieht mir sehr nach „Ramschliteratur“ aus bis auf ganz wenige Ausnahmen. Schauen wir mal, wie es sich weiter entwickelt! Was ich als Leihbuch empfehlen kann ist der erste Teil der „Legende der Weltentaucher“ von Hilke-Gesa Bußmann. Wirklich ein lesenswerter Start einer mehrteiligen Serie.
Interessant, was die TAZ da verkündet: „Fernsehen war gestern, YouTube startet Spartenkanäle„. Für mich ein interessanter Schritt, bewegt er sich doch ähnlich den reinen EBook Plattformen auf dem Terrain, das eine etablierte, aber mittlerweile doch in vielen Bereichen verknöcherte Medienwelt für sich in Anspruch nimmt. Waren noch vor kurzem die Verlage auf der Jagd nach der bösen App der Tagesschau, die angeblich in ihrem Terrain wilderte, so wird es nicht lange auf sich warten lassen, bis öffentlich-rechtliche wie private Sender Alarm rufen werden und nach rechtlichen Schritten betteln, weil doch das böse Internet ihre Sendefrequenzen ad absurdum führt.
Auf der Strecke bleibt wieder mal der Nutzer, dem es herzlich egal ist, über welchen technischen Kanal er seine Infos bezieht, Hauptsache vielfältig und wann und wo er will. Wieder ein Wandel, der sich nur bedingt durch juristisch Gemetzel wird behindern lassen. Schon heute schauen viele zwar noch „Fernsehen“ aber zeitversetzt über YouTube oder Mediatheken. Ein Trend, der in den nächsten Jahren meiner Ansicht zu einem Wandel der TV Welt weg von einer an Sendezeiten gebundenen hin zu einer On-Demand Welt führen wird.
Warum nicht die Tagesschau als Vodcast? Warum nicht ein Spartenkanal für meine Lieblingsdokus? Ich finde es als Konsument nur folgerichtig, wenn die Technik das doch schon lange hergibt.
Wer einen Arbeitsvertrag eingeht, sollte sein Unternehmen im allgemeinen positiv nach außen vertreten. Öffentliche Beleidigungen des Arbeitgebers gelten als Kündigungsgrund. Nun bestätigt sich, dass diese Regel auch die Online-Welt erreicht hat. Wer es sich nicht verkneifen konnte auch die Kollegen auf Facebook als Freunde hinzuzufügen, sollte sich einmal diese zwei Fälle aus diesem Jahr durchlesen:
Der Facebook Kommentar
Vergangenen Donnerstag hatte laut Medienberichten das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass die Kündigung eines 26-Jährigen wegen beleidigenden Facebook-Äußerungen rechtsmäßig war. Der Auszubildende hatte auf seinem Facebook-Profil geschrieben, sein Arbeitgeber sei ein Menschenschinder und Ausbeuter. Er beschwerte sich weiter, dass er „dämliche Scheiße für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen“ müsse. Die darauffolgende Kündigung ficht der Mann gerichtlich an. In erster Instanz wurde die Kündigung als rechtswidrig bezeichnet. Mit Hinweis auf die mangelnde Reife des Mannes entschied das Arbeitsgericht in Bochum, dass interne Disziplinarmaßnahmen sowie ein klärendes Gespräch der Sache genüge getan hätten. Das Landesgericht vertrat allerdings eine andere Meinung: Der Mann hätte wissen müssen, dass seine Bemerkungen öffentlich und beleidigend sind. Er hätte die Konsequenzen in Betracht ziehen müssen. Damit wurde die Kündigung in zweiter Instanz aufrecht erhalten.
Der “Like-Button”
Der feine Unterschied: eine direkte, beleidigenden Aussage auf einem öffentlichen Netzwerk wie Facebook ist ein ausreichender Kündigungsgrund. Das Betätigen des “Like-Buttons” auf Facebook möglicherweise auch, aber nicht zwingend. Das geht zumindest aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau hervor. Geklagt hatte eine Sparkassenangestellte, die wegen dem Anklicken eben dieses “Like-Buttons” aus ihrem Job entlassen wurde. Im Vorspiel ging es um eine Kommunikation zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann auf Facebook. Die Klägerin kommentierte den Bezug Ihres Mannes auf ein Sparkassen-Schwein – getauft mit den Namenihres Vorgesetzten – mit der Bemerkung, dass alle Schweine irgendwann einmal “vor dem Metzger” stehen würden. Außerdem postete der Ehemann auf Facebook ein Fisch-Piktogramm, auf dem das Sparkassen-Logo den Mittelteil des Fisches darstellte. Er kommentierte: “Unser Fisch stinkt vom Kopf”. Die Klägerin versah diesen Kommentar mit einem “Like” – öffentlich sichtbar für 155 Facebook Freunde, unter anderem auch Angestellte und Kunden dieser Sparkasse. Die Vorgesetzten werteten das als einen Image-Schaden für die Sparkasse, herbeigeführt durch die Klägerin, und stellten eine fristlose Kündigung aus.
Das Gericht entschied am Ende, dass diese Kündigung nicht rechtens war. Zur Begründung erklärte das Gericht, die Klägerin könne nicht für öffentliche Äußerungen ihres Ehemannes (sprich, der Kommentar über den Fisch oder die Namensgebung des Sparschweins) zur Verantwortung gezogen werden. Desweiteren konnte nicht eindeutig bewiesen werden, ob die Klägern den “Like-Button” selbst betätigte, oder ihr Ehemann, der Zugang zu ihrem Facebook Account hatte.
Das Fazit
Beide Fälle mahnen jeden Arbeitnehmer zur Vorsicht. Der Fall des Auszubildenden zeigt, dass beleidigende Aussagen über den Arbeitgeber auch in der virtuellen Öffentlichkeit zur Kündigung führen können. Der Fall der Sparkassenangestellten ist etwas komplizierter, da Teil der Verantwortung bei ihrem Mann lag und weitere mindernde Umstände hinzu kamen. Wenn man die Begründung des Gerichts ließt, bekommt man allerdings den Eindruck, dass im Allgemeinen eine Kündigung wegen ein paar “falscher” Klicks auf dem Notebook durchaus möglich ist. Das Gericht bewertete das Anklicken des “Like-Buttons” als Zustimmung für die abwertenden Aussagen über den Arbeitgeber Die Klägerin hatte lediglich Glück, dass nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer da nun auf welchem Notebook seine Zustimmung ausdrückte – und Kündigung auf Verdacht ist in so einem Fall definitiv nicht legal. Es ist natürlich sehr einfach sich am Ende eines langen Arbeitstages am Notebook oder Smartphone auf Facebook und Co. freie Luft zu machen. Jeder sollte sich in jedem Falle aber bewusst werden, dass die Zahl der Facebook-bezogenen Gerichtsverfahren am Zunehmen ist. Der Arbeitgeber oder auch die Arbeitskollegen sind vielleicht nicht immer nur Facebook “Freunde”.
Großartige Story, die ein ganz klein wenig an Harry Potter erinnert mit einem Schüler einer Alchimistenschule. die Geschichte findet hierbei keinen Abschluß, sondern es ist ein Roman, der in mehreren Teilen entstehen wird. Die Sprache ist bildgewaltig und beschreibt sowohl die Charaktere als auch die Welt sehr detailreich ist aber dabei nie langweilig oder zäh. Durch einen Kniff zu Beginn wird auch die leicht mysthische Atmosphäre sehr gut vermittelt. Ich freue mich schon jetzt auf den Fortgang der Geschichte. Das Buch ist speziell bei Amazon als Ebook erhältlich.
Aber bitte beachten: Es ist KEINE komplette Geschichte sondern Teil einer Reihe, die sich nach und nach entwickelt und bei der der Leser die Autorin quasi im Schreibprozess begleiten kann. Insofern auch ein spannendes Experiment darüber, wie man Bücher in Zukunft entstehen lassen kann.
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