Wie Golem heute berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht i eine Verfassungsbeschwerde gegen den Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider (LHC) abgewiesen (Aktenzeichen 2 BvR 2502/08).
Die Anklage, die von einer in Zürich lebenden Deutschen eingereicht wurde, war nicht durch stichhaltige Beweise belegt. Da die Klägerin nicht ausreichend darlegen konnte, dass die Teilchenkollisionen am LHC tatsächlich eine Katastrophe heraufbeschwören können wurde die Klage vom Verfassungsgericht nicht angenommen.
Was mich hier wieder mal fasziniert: Esoterische Pillchen und nicht nachgewiesene Heilmethoden, die zum Teil sogar die Gesundheit der Menschen gefährden, finden immer grössere Akzeptanz in der Bevölkerung.… den ganzen Text lesen