Facebooks Börsengang sollte die Erdbeere auf der gigantischen Sahnetorte Mark Zuckerbergs sein. So hat dieses soziale Netzwerk doch wie kein zweites die heutige Gesellschaft beeinflusst – wer nicht auf Facebook ist, ist nicht dabei. Wie die Presse vor kurzem berichtete, werden Menschen ohne Facebook-Profil einer Studie zufolge heutzutage leicht als Psychopathen abgestempelt. Fast wöchentlich lässt sich jedoch mittlerweile von neuen Tiefs der Facebook-Aktien lesen. Analysten, die sich vor dem Börsengang nicht von der fast schon unverständlichen Euphorie anstecken ließen, erkannten schnell, dass Facebook sich im schlimmsten Fall zu einem Reinfall entwickeln könnte.
War das soziale Netzwerk schon vor dem Börsengang auf der Suche nach einer lukrativen Monetarisierungsstrategie, so wurde es nach der Börsenpleite umso wichtiger, zu demonstrieren, dass Facebook Geld abwirft. Dass heute fast jeder junge Mensch in Industrienationen ein Laptop (oder besser noch einen Hybriden wie von Lenovo aktuell vorgestellt), Tablet oder ein Smartphone besitzt, macht es Facebook relativ einfach, Daten zu Geld zu machen. Laut einer Studie stiegen die Notebook-Verkaufszahlen allein 2010 um bis zu 25 Prozent. Wer heutzutage ein Notebook hat, der hält sich in der Regel auch oft auf Facebook auf und ist leichtfertiger bereit, Daten preiszugeben.
Aus amerikanischen Berichten lässt sich herauslesen, dass Facebook deshalb plant, Premium-Unternehmen einen Zugang zu den Mobiltelefon- und Emaildaten der Kunden zu geben. Noch kann man sich nur schwer vorstellen, wie genau die Weitergabe von Daten vonstatten gehen soll. Facebook versuchte aber im Rahmen einer Anwort an das Online-Magazin Gizmodo schon vorab, Bedenken von Datenschützern zu zerstreuen. Darin versucht das Unternehmen zu versichern, dass Verschlüsselungstechniken dafür sorgen sollen, dass Facebook und das werbende Unternehmen keine Nutzer- und Kundendaten abgleichen können.
Facebook hat bislang noch keine Angaben darüber gemacht, ob diese neue Strategie zur Maximierung von Werbeeinnahmen auch in Europa angewendet werden soll. In Deutschland würde der Fall jedoch garantiert vor Gericht landen. Schaut man sich die bisherige Rechtssprechung deutscher Gerichte an, so könnte die neue Marketingidee am Recht auf informationelle Selbstbestimmung scheitern. Im Rahmen des sogenannten Volkszählungsurteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der Bürger vor der unkontrollierten Weitergabe und Verwendung der eigenen Daten geschützt werden müsse. Von daher gewährleiste das Recht auf informationelle Selbstbestimmung „die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“
Spannend ist an dieser Stelle lediglich noch, ob Facebook, das werbende Unternehmen oder gleich beide vor Gericht gezogen werden – das wird vor allem darauf ankommen, ob die deutschen Facebook-Nutzer vorab ausreichend informiert werden.