Auch hier hatte Apple geklagt, aber heute , so berichtet derWesten.de hat das Düsseldorfer Landgericht entschieden, dass Samsung das neue Galaxy Tab hinreichend stark modifiziert habe, um weit genug von Apples IPad Design entfernt zu sein.
Weiterhin merkte die Richterin laut derwesten.de an daß Zitat: „Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht neige die Kammer bislang eher dazu, den Anspruch von Apple auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu verneinen, sagte die Richterin. So könne etwa von einer Herkunftstäuschung wohl nicht die Rede sein. „Die Kammer ist sicher, dass Apple und Samsung besser bekannt sind als der Bundespräsident oder die Bundeskanzlerin.“
Damit dürfte es im Prozess am Januar deutlich schwerer für Apple werden, sich noch mit seiner Geschmacksmusterklage durchzusetzen.
Man darf gespannt sein. (Und der Vergleich der Richterin mit der Bekanntheit des Bundespräsidenten entbehrt nicht einer gewissen Ironie!)