An Peinlichkeit nicht zu überbieten, die „Urteilsbegründung“ im Verfahren Apple gegen Samsung

 

Bin fassungslos. Das so etwas möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Ich werde das hier nicht eingehend dokumentieren, sondern direkt die Begründung des Düsseldorfer Gerichts verlinken. Nur so viel, es geht um folgende unglaublich innovativen Merkmale:

1. eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;

2. eine flache, transparente Oberfläche ohne jede Musterung, die von einem schmalen Gehäuserand umfasst wird;

3. eine punktierte Markierung eines rechteckigen Rahmens auf der Oberfläche, der zu allen Seiten gleich breit ist;

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