Es war einmal eine spannende Indiegogo Kampagne für eine Smartwatch, die all das bieten sollte, was mir an der Pebble noch fehlte. Gestensteuerung, Sprachsteuerung, die Möglichkeit, die Uhr als Freisprecheinrichtung zu nutzen. Also wurde ich zum Backer. Und wartete, und wartete. Mit zunehmender Wartezeit wurde auch die Kommunikation mit dem Projekt immer schlechter. Doch was ich jetzt direkt aus Singapur und damit mit nochmal extra Kosten für Zoll behaftet erhalten habe, das kann man eigentlich gar nicht Smartwatch nennen.… den ganzen Text lesen
Ganz grosses Kino liebe Commerz Finanz #werbungfail
Da muss es aber schon sehr schlecht um die Kundschaft bestellt sein, wenn man mir solche getarnte Werbung schickt, war sogar frankiert mit echter Briefmarke. Und nein, ich werde euch nicht anrufen denn ich hab keinen Bedarf an irgendwelchen Finanzprodukten. Ich behalte lieber mein Geld.
An Peinlichkeit nicht zu überbieten, die „Urteilsbegründung“ im Verfahren Apple gegen Samsung
Bin fassungslos. Das so etwas möglich ist, hätte ich nicht gedacht. Ich werde das hier nicht eingehend dokumentieren, sondern direkt die Begründung des Düsseldorfer Gerichts verlinken. Nur so viel, es geht um folgende unglaublich innovativen Merkmale:
1. eine rechteckige Form mit vier gleichmäßig abgerundeten Ecken;
2. eine flache, transparente Oberfläche ohne jede Musterung, die von einem schmalen Gehäuserand umfasst wird;
3. eine punktierte Markierung eines rechteckigen Rahmens auf der Oberfläche, der zu allen Seiten gleich breit ist;